Die Aufsichtspflicht in der jeweiligen Gruppe wird von den Betreuern der Gruppe wahrgenommen. Verantwortlich ist der jeweilige Gruppenbetreuer. Hinsichtlich der gesundheitlichen Zuständigkeit für die Jungen und Mädchen gilt eine gemeinschaftliche wahr genommene Verantwortung innerhalb des Teams.
Über alle Vorgänge, wie Krankheiten, Arzttermine, Klinikaufenthalte, Therapien, u.ä. gilt eine sorgsame Dokumentationspflicht. Die Heimleitung wird über alle besonderen Vorfälle in wöchentlichen Teamsitzungen unterrichtet.